Am 31. Mai ist Welt-Nichtrauchertag. Das diesjährige Motto des von der Weltgesundheitsorganisation 1987 ins Leben gerufenen Weltnichtrauchertags lautet: „Lass Dich nicht einwickeln – Rauchen kennt nur einen Gewinner: die Tabakindustrie“. Hierzu erklärt die Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen-GAL Münster Anna Paul: „Wir dürfen nicht länger zulassen, dass die Tabakindustrie Rauchen als Normalzustand in Deutschland darstellt. Rauchen macht weder frei noch stark, sondern süchtig und krank. Besonders wichtig ist es, dass wir dies schon unseren Kindern klar machen.“ Gerade die unterschwellige Beeinflussung durch Film und Fernsehen, aber auch die direkte durch Tabakwerbung muss weiter reglementiert werden.
Auch Maria Klein-Schmeink, Sprecherin der Grünen Bundestagsfraktion für Prävention und Patientenrechte hält diesen Ansatz für richtig: „Auch wenn in Deutschland lediglich 1/3 der Erwachsenen rauchen, so ist Tabakkonsum immer noch das größte vermeidbare Gesundheitsrisiko. An den Folgend des Rauchens sterben jährlich 110.000 Konsumentinnen und Konsumenten. Besonders tragisch ist es, dass neben den Toden durch aktives Rauchen, jedes Jahr auch mindestens 3300 Menschen an den Folgen des Passivrauchens sterben. Wir Grünen fordern dementsprechend Raucherinnen und Raucher noch besser über die gesundheitlichen Risiken des Konsums aufzuklären und gleichzeitig generelles Rauchverbot in ganz Deutschland umzusetzen.“ Nach der Ansicht der Grünen müssen Erwachsene zwar selbst entscheiden, ob sie rauchen oder nicht, in jedem Fall aber muss das Recht von Nichtraucherinnen und Nichtraucher auf einen Schutz vor Tabakqualm gewahrt werden.
Für die Rechte von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern hat sich die Grüne Landtagsfraktion NRW bereits in den letzten beiden Jahren der Minderheitsregierung stark gemacht. Die grüne Landtagsabgeordnete Josefine Paul versichert: „Wir werden uns auch in den anstehenden Koalitionsverhandlungen für das Thema stark machen. NRW braucht ein konsequentes Nichtraucherschutzgesetz. Die bisher geltenden zahlreichen Ausnahmeregelungen in der Gastronomie müssen dafür aus unserer Sicht endlich getilgt werden. Erfahrungen aus anderer Bundesländer zeigen schließlich, dass ein konsequenter Nichtraucherschutz umsetzbar, sinnvoll und von der Mehrheit der Menschen in Deutschland gewollt ist.“
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Lieber Michael,
alle Untersuchungen zeigen, dass das Rauchen nicht nur negative gesundheitliche Auswirkungen für die Rauchenden selbst sondern auch für die Personen in der Umgebung hat. Während Raucherinnen und Raucher für sich selbst entscheiden, ob sie sich den gesundheitlichen Risiken des Rauchens aussetzen wollen, werden andere anwesende Personen aber auch in Mitleidenschaft gezogen. Passivrauchen schädigt die Gesundheit von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern massiv. Diese massiven negativen Auswirkungen auf andere Menschen sind es, die das Rauchen von allen anderen Suchtformen unterscheidet.
Mittlerweile haben bereits die meisten Staaten in Europa (aber auch viele außereuropäische Staaten) wesentlich konsequentere Nichtraucherschutzgesetze – mit einem Rauchverbot in Gaststätten, als die meisten deutschen Bundesländer. Deutschland liegt derzeit im Vergleich zu den anderen europäischen Staaten gerade mal auf Platz 27 wenn es um einen konsequenten Schutz der Bevölkerung vor den Auswirkungen des Rauchens geht. Mit einer Stärkung des Nichtraucherschutzes schaffen wir also für Nordrhein-Westfalen lediglich eine Situation, die in vielen anderen Staaten längst zum Alltag gehört. Das diese Maßnahmen unter Umständen im Einzelfall als harte Einschnitte wahrgenommen werden, ist dabei nur schwer zu vermeiden.
Viele Grüße
i.A. Gunnar Risse
[2.Version, diesmal ohne Schreibfehler + fehlender Wort und ein besserer Link, die alte Version darf gelöscht werden, Danke]
Hallo Josefine,
konsequent ja, kein Passivrauchen mehr!
Aber warum soll in meinem Internet-cafe im hintersten abgetrennten Raum mit Tür das Rauchen verboten werden. Drei Nichtraucher-Räume, ein Raucherraum, kommen die Nichtraucher hier zu kurz? Nein! –> KEIN NICHT-RAUCHER bekommt es mit -> also kein Passivrauchen.
Und sobald ich rechtliche Sicherheit habe, investiere ich auch noch in eine Abluftanlage !!!
Eigentlich hab ich ja “Glück gehabt”, eigentlich:
Denn laut der Broschüre vom NRW-Ministerium für Arbeit Gesundheit und soziales steht auf Seite 14:
“Was gilt für Internetcafes und Wettbüros?
Diese werden in der Regel nicht vom Anwendungsbereich des Nichtraucherschutzgesetzes erfasst, es sei denn, dass es sich um eine Freizeiteinrichtung im Sinne dieses Gesetzes handelt.”
Weil ich jedoch meinen Kunden eine flasche Bier beim surfen anbieten will, mußte ich die umfangreiche bürokratische und kostspielige Schankgenehmigung bei der Stadt einholen.
Meine Frage ist nun folgende:
Das Internetcafe ist eingerichtet wie man es vom Begriff her erwartet, viele Plätze in mehreren Räumen mit PCs zum Surfen oder arbeiten.
Aber was gilt nun für mich nach dem Gesetzentwurf der gerade erst vorliegt und schon verabschiedet werden soll? Gillt die tatsächliche Einrichtung und Nutzung als Internetcafe und ich brauche mir keine Sorgen zu machen (siehe oben), oder habe ich Pech gehabt weil ich ja für die Flasche Bier eine Schankgenehmigung besitze und somit als Gaststätte gelte?
Muß ich jetzt die Schankgenehmigung zurückgeben (geht das überhaupt?), damit die Kunden nicht zum “Mitbewerber” ohne Schankgenehmigung wechseln, weil sie dort rauchen dürfen?
Und wieso gibt es doch noch diese Ausnahmen im Gesetzentwurf
“Die Änderung bewirkt, dass die Einrichtung von Raucherräumen nur noch in öffentlichen Einrichtungen, in Einrichtungen der Erwachsenenbildung, in Universitäten und Fachhochschulen, Kunst- und Musikhochschulen und in Flughäfen sowie in stationären Einrichtungen der Pflege, der Behindertenhilfe sowie der Wohnungslosen-/Gefährdetenhilfe möglich ist.”
Ich stelle fest:
1.) Zum Lernen darf geraucht werden, zum surfen im Internet nicht!
2.) Öffentliche Einrichtungen sind dem Gesetzentwurf nach in der Lage Nichtraucherräume wie in §3 Nummer 2 einzurichten, selbstständige Unternehmer sind unfähig das zu tun.
Ich finde die Position der Piraten deutlich besser, sie bevormunden den Bürger UND die Unternehmer nicht! Auch die Piraten wollen die Nicht-Raucher schützen, aber bedrohen keine Schankgenehmigungs-Besitzer! Rauchen ja, aber so das die Nichtraucher NICHT gestört werden!
http://www.piratenpartei-nrw.de/47559/2012-07-02/position-zur-novellierung-des-nichtraucherschutzgesetz-nrw/
MfG
Michael