Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum deutschen Glückspielmonopol ist eindeutig: Wo intensiv für Glückspiel geworben wird, kann der Staat seine Monopolstellung nicht damit begründen, die BürgerInnen vor der Spielsucht zu schützen. Nun müssen Bund und Länder sich schnell über eine Neuregelung einig werden – das Urteil lässt keinen Übergangsspielraum.
Dies hat auch Auswirkungen auf die Sportförderung: Allein der Landessportbund NRW erhältlich jährlich rund 25 Millionen Euro aus staatlichen Lotterieeinnahmen. Diese Mittel sind nach dem EuGH-Urteil nicht mehr sicher.
Als Grüne ist es uns ein Kernanliegen, die Sportfinanzierung auf eine gesunde Basis zu stellen. Viele Sportvereine erwirtschaften keine Gewinne, sondern leben vom ehrenamtlichen Engagement und staatlicher Förderung. Trotzdem leisten sie viel für die Allgemeinheit.
Eine Neuregelung des Glückspielmonopols muss rechtliche Sicherheit bieten und langfristig Bestand haben. Zudem darf das Motiv der Suchtbekämpfung nicht aufgegeben werden. Sollte keine Einigung zwischen Bund und Ländern erzielt werden, müssen neue Wege der Sportfinanzierung geprüft werden. Keine leichte Aufgabe, zumal neben dem Sport in NRW auch Wohlfahrtsverbände und Stiftungen auf Lotto-Einnahmen angewiesen sind.












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